Eingabe zu kurz
Allgemeine Geschäftsbedingungen der svt Brandschutz Vertriebsgesellschaft mbH International und b.i.o. BRANDSCHUTZ GmbH (Februar 2010)
§ 1 Geltung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot und Lieferung
Unsere Angebote sind frei bleibend; maßgebend für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung sind allein unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.
Teillieferungen sind zulässig. Von uns überreichte Proben und Muster gelten nicht als Zusicherung einer Eigenschaft.
Technische Unterlagen, Proben und Muster bleiben unser Eigentum. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen und sind vom Kunden zu entsorgen.
§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang
Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Hindernisse – auch bei Unterlieferanten – zurückzuführen sind. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern.
Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, mit Versand ab Werk auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden.
Verzögert sich der Versand der bestellten Ware durch vom Kunden zu vertretende Umstände, wird die Ware eingelagert und die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Einlagerung auf den Kunden über.
§ 6 Beanstandungen und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und uns etwaige Mängel sowie Abweichungen von der Bestellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt die Lieferung bei im Wege einer sorgfältigen Untersuchung erkennbaren Mängeln als vertragsgemäß.
Ist der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung.
Ein Recht auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Erfüllung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen, gescheitert oder unzumutbar ist.
Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte sowie Abnutzung beruhen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt im kaufmännischen Verkehr 12 Monate.
Für eine nachgebesserte Sache beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Diese Frist endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
§ 7 Schadensersatz und Haftung
§ 8 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen und nur auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht stützen.
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