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Abschottungssystem für nichtbrennbare ungedämmte Rohrleitungen aus Stahl oder Guss in Wand- und Deckendurchführungen.
Abschottungssystem für nichtbrennbare Rohrleitungen, die für Wasser- und Dampfheizungen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, nichtbrennbare/brennbare Flüssigkeiten, nichtbrennbare/brennbare und brandfördernde Gase oder brennbare Stäube bestimmt sind bei Durchführung durch Massivwände (≥ 20 cm) und -decken (≥ 20 cm).
R 90 nach DIN 4102-11
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-3577/5778-MPA BS.
Nichtbrennbare Rohrleitungen mit geringen bis mittleren Bewegungsanforderungen aus Stahl, Edelstahl oder Guss bis zu einem Durchmesser ≤ 406,4 mm mit Rohrwandstärke ≥ 3,6 mm und ≤ 10,0 mm.
Dicht gegen Feuer und Rauch.
mit oder ohne Überstand ist zulässig. Durchmesser des Futterohrs ≥ 1,5 x Ø des Medienrohres. Bei Rohrleitungen mit einem Durchmesser > 108 mm muss bei Wanddurchführungen beidseitig oder bei Deckenabschottungen deckenoberseitig ein Berührungsschutz (rund oder eckig) aus Lochblech montiert werden. Länge und Durchmesser des Berührungsschutzes ≥ 2 x Ø des Medienrohres. Befestigung mittels Laschen am Massivbauteil oder mit Abstandshaltern aus verzinkten Stahlblech.
Die Abschottung von gedämmten Rohrleitungen ist vor Montagebeginn technisch abzuklären. Einbau und Verarbeitung nur gemäß allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis und Einbauanleitung/Leitdetailzeichnung.
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